So wird der Mindest-Anstellungsschlüssel von bisher 1:12,5 auf nunmehr 1:11,5 abgesenkt. In schwierigen Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde erreicht, keine Tätigkeitsmerkmale für das pädagogische Personal in der Verordnung aufzunehmen. Darüber hinaus wurde die Forderung des Gemeindetages nach großzügigen Übergangsfristen in die Verordnung aufgenommen. Insbesondere werden die Einrichtungsträger, die trotz aller Bemühungen aufgrund des schwierigen Arbeitsmarkts kein zusätzliches Personal finden, förderrechtlich nicht benachteiligt.
Durch einen besseren Anstellungsschlüssel und eine Erweiterung der Vorkurse für Kinder mit Migrationshintergrund soll die Bildungsqualität in den bayerischen Kindertageseinrichtungen verbessert werden. In der zum 01.09.2008 in Kraft tretenden neuen Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (AVBayKiBiG) wird der Mindestanstellungsschlüssel deshalb von bisher 1:12,5 auf nunmehr 1:11,5 herabgesenkt. Die hierdurch entstehenden Personalmehrkosten in Höhe von 20,6 Mio. Euro pro Jahr übernehmen Freistaat und Kommunen je zur Hälfte. Die Mehrkosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro, die durch die Ausweitung der Vorkurse von bisher 160 Stunden auf künftig 240 Stunden pro Jahr anfallen, übernimmt der Freistaat allein. Sinner sieht mit diesen Verbesserungen die Anliegen der meist kirchlichen Kindergartenträger und der Erzieherinnen weitgehend erfüllt. Minister Sinner: "So erreichen wir mehr Bildungsqualität für unsere Kindertageseinrichtungen".